Teil I Bedingungen und Strukturen der Inklusion

1. Zielsetzung der inklusiven Förderung

Inklusive Förderung geht zurück auf den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009. Hier wird das Recht des Menschen mit Behinderung auf Bildung festgeschrieben. Inklusive Bildung und Erziehung im schulischen Bereich verankert dieses Grundrecht, in dem Schüler_innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf das Recht auf einen Platz an einer wohnortnahen Schule zugesichert werden, an der sie - ihren individuellen Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen entsprechend - mit anderen Kindern gemeinsam lernen können.

 

Alle Schüler_innen werden in den Klassen-  bzw. Kurs- oder Arbeitsgemeinschaften der Sekundarschule gemeinsam unterrichtet. Dabei ist es gleichgültig, welche Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sie mitbringen oder welche nachgewiesenen sonderpädagogische Förderbedarfe sie haben. Die fachlichen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen werden, soweit dies im unterrichtlichen und sozialen Kontext möglich ist, nach ihrem jeweiligen Leistungsvermögen durch differenzierende Maßnahmen und Methoden gefördert. Ziel ist es, dass alle Schüler_innen im Erleben der Andersartigkeit voneinander lernen. Eine Hauptkomponente hierfür ist es, das eigene Leistungsvermögen und die eigenen Fähigkeiten und Stärken, aber auch die eigenen Schwächen zu erkennen, zu reflektieren und zu akzeptieren. So sollen die Schüler_innen letztlich zunehmend Verantwortung für das individuelle wie auch für das gemeinsame Lernen übernehmen.

2. Darstellung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen

Die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen liegt am südlichen Stadtrand von Düren (Standort Kreuzau) und ländlich (Standort Nideggen) in der direkten Nähe zum Nationalpark Eifel. Ein Teil der Schüler_innen kommt aus der Stadt Düren, der andere Teil aus kleineren Orten der Voreifel. Sie alle erreichen die Schule über Schülerspezial- und Linienverkehr sowie mit der Rurtalbahn.

 

Momentan – Stand 2019/20 – besuchen ca. 260 Schüler_innen die Sekundarschule am Standort  Nideggen, ca. 500 Schüler und Schülerinnen am Standort Kreuzau.

Ca. 10% aller Schüler_innen haben sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf     

(insgesamt 53 SuS, davon 27 SuS am Standort Nideggen und 46 SuS am Standort Kreuzau). Dabei werden bis auf „Sehen“ (SE) und „Geistige Entwicklung“ (GE) alle Förderbedarfe abgedeckt. Die Hälfte dieser Schüler_innen brauchen Förderung im Bereich des Lernens
(LE - 26 SuS), die anderen benötigen Unterstützung in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung (ES - 17 SuS),  im sprachlichen Bereich (SQ -6 SuS), in der körperlich-motorischen Entwicklung (KM - 3 SuS) und im Bereich Hören und Kommunikation

(HK – 1 Schülerin).

 

Neben den rund 80 Fachlehrer_innen gehören am Standort Nideggen zwei und am Standort Kreuzau drei Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung fest zum Kollegium, so dass aus personeller Sicht eine Kontinuität und Verlässlichkeit im Rahmen der gemeinsamen Förderung gegeben ist.

 

Unterstützt wird das Kollegium der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen von zwei Schulsozialarbeiterinnen, seit diesem Schuljahr einem MPT-Kollegen, mehreren Schulbegleiter_innen, einer Schulpastoralreferentin, diversen Mitarbeiterinnen in der Übermittagsbetreuung des SKF, einem Hausmeisterteam und einem Mensateam.

Für die Seiteneinsteiger stehen der Schule zusätzlich drei Lehrkräfte zur Verfügung, die Deutsch als Zielsprache unterrichten.

 

Weiterhin ist die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen mit schulischen und außerschulischen Institutionen wie verschiedenen Beratungsstellen, dem Jugendamt, dem schulpsychologischen Dienst, dem SPZ, der Polizei, verschiedenen niedergelassenen Logopäd_innen sowie Ergotherapeut_innen sowie mit der kirchlichen und gemeindlichen Jugendarbeit vernetzt.

3. Die Lernsituation in den inklusiven Klassen der Sekundarschule

In der Sekundarschule lernen alle Schüler_innen unabhängig von der Schulformempfehlung der Grundschule gemeinsam. Dies erfordert eine Unterrichtskultur, die die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Bedürfnisse der Schüler_innen berücksichtigt.

 

An der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen sind alle Kinder ohne jede Ausnahme willkommen. Unsere Schule ist eine Gemeinschaft. Hier können alle Offenheit und Vertrauen erleben. Jedes Mitglied der Gemeinschaft soll als eigenständige Persönlichkeit mit eigener und individueller Lebenswirklichkeit akzeptiert werden.

 

Hier werden alle Schüler_innen darin unterstützt, Mut zu und Freude am Lernen und an sozialer und ökologischer Verantwortung zu entwickeln. Kooperation, Teamgeist, Solidarität, Toleranz und faires Feedback sollen an unserer Schule, wo zwischen 20 und 30 Schüler_innen gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden, nicht nur Floskeln sein. Wir fördern und fordern die Schüler_innen auf dem Weg zu einem Leben als eigen- und fremdverantwortliche, selbstbewusste und demokratisch denkende Erwachsene.

 

In einer inklusiven Schule ist jede Lerngruppe in besonderem Maße heterogen. Allein bei der Einschulung variieren siebenjährige Kinder in ihrem Entwicklungsalter um bis zu drei Jahre vom am weitesten entwickelten Kind bis zu dem am langsamsten entwickelten. Im Alter von 13 Lebensjahren variiert das Entwicklungsalter schon um bis zu sechs Jahre. Darüber hinaus gibt es kein Entwicklungsmerkmal, „welches bei allen Kindern gleich ausgeprägt ist. Die soziale, kulturelle und religiöse Umwelt, in der das Kind aufwächst, trägt wesentlich zur Vielfalt unter den Kindern bei. Der entscheidende Anteil der Vielfalt liegt in den Kindern selbst. Selbst wenn die Kinder unter den gleichen Bedingungen aufwachsen würden, wären sie immer noch sehr verschieden“ (Largo, Remo: Schülerjahre. München, 2009, S. 23f). Diesem Umstand muss die Schule Genüge tun, indem sie die Schüler_innen in ihrer Individualität erkennt und fördert. Eine solche individuelle Lernkultur setzt bei den Kindern selber, bei ihren Begabungen und Fähigkeiten, bei ihrem Lerntempo und ihrem Lernniveau an, dem sich der Unterricht anpassen muss. Die Lehrkraft muss daher auch jeden einzelnen Schüler, jede einzelne Schülerin im Blick haben.

 

Das Lehrerkollegium ist einem solchen Anspruch gegenüber offen. Die Einstellungen und Haltungen der Lehrkräfte tragen entscheidend dazu bei, inwieweit die Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelingen kann. Grundlegende Voraussetzung zur Zusammenarbeit ist die gegenseitige persönliche Wertschätzung  sowie das Anliegen aller, qualitätsbestimmte pädagogische Arbeit zu leisten. Hierzu ist es auch notwendig, dass sich die Lehrkräfte außerhalb des unterrichtlichen Stundenkontingents immer wieder ausreichend Zeit dafür nehmen, um a) wesentliche Vorstellungen zur gemeinsamen Arbeit zu besprechen, b) gemeinsame Ziele zu definieren, c) deren Erreichung im Blick zu behalten und d) diese Ziele bei Sprechstunden, Förderplangesprächen und Elternsprechtagen den Erziehungsberechtigten und externen Stellen (z. B. SPZ) gegenüber zu kommunizieren und transparent zu machen. Gleichzeitig wird damit die Dokumentationspflicht erfüllt.

 

Hierzu gehört es auch, die Sichtweisen der jeweiligen Profession (Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung, Fachlehrer_innen, Sozialarbeiter, Schulleitung u.a.) zu reflektieren und zusammenzuführen.

 

3.1 Die Schuleingangsphase (5. und 6. Schuljahr)

 

Um den neuen Schüler_innen an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen einen guten Einstieg zu ermöglichen und verbindliche Ansprechpartner zu schaffen, teilen sich in der Schuleingangsphase zwei Lehrkräfte die Klassenleitung.

 

In wöchentlich zwei AG-Stunden werden die Schüler_innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 nach ihren individuellen Neigungen und Interessen in den Bereichen Englisch, Deutsch, Technik, Naturwissenschaften, Sport und Musik etc. in kleineren Gruppen gefördert. So wird auch das Kennenlernen der Schüler_innen untereinander vertieft.

 

In diesen beiden Jahrgangsstufen findet zudem einmal wöchentlich eine Projektstunde mit dem Ziel des gemeinsamen, gemeinschaftlichen und sozialen Lernens sowie dem Erlernen verschiedenster Methoden und Lerntechniken statt. Unterstützt werden hier die Klassenlehrer_innen seit diesem Schuljahr durch eine MPT-kraft, die schwerpunktmäßig das soziale Miteinander mit den Schüler_innen der Jahrgangsstufe 5 erarbeitet und reflektiert und ab dem nächsten Schuljahr mit den Klassen aufsteigend Trainingsmodule in diesem Bereich durchführen wird.

 

3.2 Wahlpflichtfächer sowie Grund- und Erweiterungskurse

 

Im Wahlpflichtbereich können die Schüler_innen ab dem sechsten Schuljahr eigene Schwerpunkte setzen. So können sie zwischen den Bereichen Französisch, Niederländisch, Naturwissenschaften und Arbeitslehre wählen.

 

Durch die Sprachwahlmöglichkeiten haben die Schüler_innen die Möglichkeit, eine, zwei oder drei verschiedene Fremdsprachen zu erlernen: Englisch (ab Klasse 5) – Französisch oder Niederländisch (Wahlpflichtfach ab Klasse 7) – Niederländisch (Angebot ab Klasse 8 bzw. 9).

 

Ab dem siebten Schuljahr erfolgt eine Differenzierung der Fächer Mathematik (innere Differenzierung) und Englisch (äußere Differenzierung) in Grund- und Erweiterungskurse.

 

Ab dem neunten Schuljahr werden zusätzlich die Fächer Deutsch und Physik leistungsdifferenzierend in Grund- und Erweiterungskursen unterrichtet.

 

3.3 Förderplangespräche

 

Die Klassenlehrer_innen führen in Kooperation mit den Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung  und in Absprache mit den Kolleg_innen der Klassenkonferenzen  kontinuierlich Förderpläne für jede Schülerin und jeden Schüler. Diese Pläne dienen der Individualisierung aller Maßnahmen und Hilfen. Sie sind Grundlage für Förderplangespräche, die im sechsten sowie im achten Schuljahr mit den Erziehungsberechtigten und den Schüler_innen durchgeführt werden, um die aktuelle Entwicklung des Schülers und der Schülerin zu besprechen sowie bei Bedarf neue Handlungsschritte vorzustellen und zu vereinbaren. Für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist eine individuelle Förderplanung gesetzlich verpflichtend (§ 19, Abs. 6 AO-SF).

 

Der Förderplan enthält Ziele aus den Entwicklungsbereichen und den Unterrichtsfächern. In den Förderplangesprächen werden solche Zielvereinbarungen sowohl im fachlichen Bereich als auch im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens kommuniziert und in einem festgelegten Zeitraum überprüft. So können Talente und Chancen, aber auch Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen früh erkannt, den Eltern und Erziehungsberechtigten vermittelt und gezielt gemeinsam daran gearbeitet werden.

 

3.4 Jährliche Überprüfung und Nachteilsausgleich

 

„Die Klassenkonferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf und der festgelegte Förderort weiterhin bestehen, und ob der Besuch eines anderen Förderortes angebracht ist.“ (AO-SF § 15)

 

Die jährliche Überprüfung  fasst die bisherige Förderung zusammen und entscheidet nach ausführlichen Beratungen über die Beibehaltung, vorläufige Aufhebung oder völlige Aufhebung des Förderbedarfs und darüber, ob die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen als Förderort weiterhin geeignet ist, um die Förderziele umzusetzen und die Schüler_innen bestmöglich zu fördern.

 

Allen Schüler_innen, unabhängig vom Vorliegen eines Förderbedarfs, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser Ausgleich kann sowohl im Unterricht, als auch bei Klassenarbeiten und später bei Klausuren gewährt werden, gilt aber bei Bedarf auch in den zentralen Abschlussprüfungen der 10. Klasse.

 

Ziel des Nachteilsausgleiches ist es, Art und Umfang der Benachteiligung einer Schülerin/eines Schülers individuell auszugleichen. Dies kann in der Praxis folgende Auswirkung haben:

  • Schüler_innen erhalten Zeitzugaben, wenn sie z. B. aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder einer Sehschwäche Schwierigkeiten beim Lesen von Aufgabenstellungen oder beim Schreiben von Antworten haben.
  • Bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche werden Rechtschreibleistungen bei der Beurteilung schriftlicher Arbeiten und Übungen (fächerübergreifend) entsprechend gewichtet.
  • Ebenso ist die auf die Beeinträchtigung der Schüler_innen abgestimmte Präsentation von Klassenarbeiten oder Klausuren möglich. In der Praxis kann es z. B. bedeuten, dass eine Aufgabe vorgelesen oder vergrößert geschrieben wird oder Grafiken optisch vereinfacht dargestellt werden.
  • Hierzu gehören darüber hinaus bei Bedarf der Einsatz von Laptops für Kinder mit Beeinträchtigungen bei der Handschrift, Lupen, Kassettenrekorder oder ähnliche technische Hilfen. Ebenso können apparative Hilfen wie eine veränderte Arbeitsplatzgestaltung, spezielle Stühle oder Markierungen des Arbeitsplatzes (z. B. bei Kindern mit Autismusspektrumstörung) notwendig werden.
  • Bei besonderen Einzelfällen kann eine personelle Unterstützung notwendig sein, z. B. für motorische Hilfestellungen. Bei Sportleistungsüberprüfungen können darüber hinaus motorisch veränderte Aufgabenstellungen abgefragt werden, um eine motorische Beeinträchtigung, z. B. eine teilweise Lähmung, auszugleichen.
  • Schüler_innen mit bestimmten Beeinträchtigungen, die ihnen eine Leistungsüberprüfung im Klassenverband unmöglich machen, können auch individuell in Einzelsituationen überprüft werden, z. B. bei selektivem Mutismus.
  • Worterklärungen oder zusätzliche Erläuterungen für Schüler_innen z. B. mit eingeschränktem Sprachverständnis sind ebenfalls möglich.
  • Ebenso können individuelle Pausen durch einen Nachteilsausgleich geregelt werden.

Eine diagnostizierte Dyskalkulie kann nicht als Begründung für einen Nachteilsausgleich herangezogen werden.


Die jährliche Überprüfung und die Gewährung eines Nachteilausgleichs  sind als Inklusionskonferenzen  am Anfang des Schuljahres für die Jahrgänge 6 bis 10 und in der Mitte des Schuljahres für den Jahrgang 5 im Terminplan der Schule fest verankert.

 

Die Entscheidung der Klassenkonferenz wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt und auf schulinternen Formblättern in den Stammakten abgeheftet. Für jeden Schüler_in mit festgestelltem Unterstützungsbedarf wird eine eigene und nach dem jeweiligen Förderschwerpunkt farbig erkennbare Kladde ( LE – blau, SQ – grün, ES – rot, KM – lila, HK – orange) mit einer einheitlichen Gliederung als Stammakte geführt.

 

3.5 Vorteile der Inklusion für alle Schüler_innen

 

Alle Schüler_innen können durch die Inklusion gemeinsam am Regelunterricht teilnehmen und dabei von einem differenzierten Lehr- und Lernsystem mit einem umfangreichen Fächerkanon profitieren. Die Fachlehrer_innen bringen für ihre jeweiligen Gebiete eine hohe Sachkompetenz mit. Dadurch wird den Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Grundlage zur Teilhabe an der modernen Wissensgesellschaft geboten.

 

Sie besuchen dabei eine wohnortnahe Schule und sind so eher in der Lage, soziale Kontakte auch außerhalb der Schule zu pflegen. Ein Großteil ihrer Klassenkamerad_innen wohnt im gleichen Umfeld. Die Schüler_innen fahren gemeinsam zur Schule.

 

Die Schüler_innen lernen, sich in das Sozialgefüge der Klasse mit seinen Ritualen und Arbeitsrhythmen einzufügen. Hierzu gehört auch, dass sie die eigenen Grenzen und die der anderen erkennen und akzeptieren.

 

Die Inklusion der Schüler_innen ermöglicht aber auch bes. im Förderbedarf „Lernen“ eine äußere Differenzierung[1] durch die Lehrkräfte für Sonderpädagogik in Kleinstgruppen oder Einzelunterricht, so dass Lernbereiche vertieft werden können. Hier bieten sich insbesondere die Lernzeiten an, um eine Exklusion in der Inklusion zu vermeiden.

 

[1] Innere Differenzierung: Im Klassenzimmer und im Klassenverband während des Unterrichts, z. B. durch vereinfachte Materialien für schwächere Schüler_innen. Äußere Differenzierung: Räumliche Aufteilung der Klasse in zwei oder mehr Kleingruppen nach Leistungsstand. Siehe auch Abschnitt 6.2

4. Die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung und ihre Aufgaben  

An der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen arbeiten zurzeit (Stand 2019/20) fünf Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung. Zwei Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung arbeiten am Standort Nideggen und drei am Standort Kreuzau.

Sie teilen sich die Aufgaben bei der Betreuung der Klassen fünf bis zehn, indem sie in einem rotierenden System die einzelnen Jahrgänge zur konsequenteren und konstanteren Förderung jeweils bis zum jeweiligen Abschluss[1] der Schüler_innen begleiten.

 

Am Standort Kreuzau begleitet Frau Wernsdörfer im Schuljahr 2019/20 die Lehrkräfte, Eltern und Schüler_innen der Jahrgansstufen 7 und 8. Sie bleibt für diese Kinder bis zu deren Schulabgang bzw. -abschluss Ansprechpartnerin. Frau Hammer begleitet im Schuljahr 2019/20 die Jahrgänge 9 und 10 und Herr Braun ist in diesem Schuljahr Ansprechpartner für die Jahrgangsstufen 5 und 6.

 

Am Standort Nideggen begleitet im Schuljahr 2019/20 Frau Heinen-Meuter die Jahrgänge 7, 8 und 9, Frau Krieger die Jahrgänge 5, 6 und 10.

 

Neben den Lehrkräften zur sonderpädagogischen Förderung sind auch geeignete räumliche Bedingungen eine Grundvoraussetzung für das gemeinsame Lernen. So stehen für äußere Differenzierungsmaßnahmen am Standort Kreuzau zwei spezielle, gut ausgestattete Räume für das Gemeinsame Lernen zur Verfügung. In einem dieser Räume können Schüler_innen einzeln oder in Kleingruppen an mehreren Gruppentischen individuell gefördert werden, ein weiterer Raum bietet vielfältige Bewegungsangebote zum Spannungsabbau. In Nideggen sind zwei Räume mit gutem Materialangebot für das Gemeinsame Lernen vorhanden.

 

Die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung haben im Schulalltag vielfältige Aufgaben:

  • Sie unterstützen die Fach- und Klassenlehrer_innen bei Bedarf in allen Belangen des Unterrichts von der Planung der Themen über die Bereitstellung differenzierender Materialien bis hin zur Unterstützung im Unterricht im Rahmen des sogenannten Teamteachings. Hierbei wählen die Lehrkräfte das Material so aus, dass die Schüler_innen möglichst viel des Stoffes selbständig erarbeiten können.
  • Sie bestimmen in Absprache mit den Klassen- und Fachlehrer_innen im Rahmen von Fachkonferenzen individuelle Arbeitsmaterialien, die die Schüler_innen mit Förderbedarf Lernen erhalten. Diese Arbeitsmaterialien können sie dann parallel zum Unterrichtsinhalt individuell bearbeiten. Arbeitshefte, die Eltern und Erziehungsberechtigte von Förderschüler_innen mit dem Schwerpunkt Lernen im Rahmen der Selbstbeteiligung besorgen müssen, werden von den Förderlehrer_innen speziell und individuell auf das Kind selber zugeschnitten ausgewählt und können somit auch innerhalb der Gruppe der Förderschüler_innen Lernen eines Jahrgangs aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsstände variieren.
  • Sie fördern ALLE Schüler_innen mit Lern- und Leistungsproblemen. Dies begrenzt sich (im Sinne einer systemischen Förderung) somit nicht nur auf die Schüler_innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Eine zeitweilig auch intensive Förderung kann den Schüler_innen ggf. helfen, wieder leichter den Unterrichtsinhalten der Klasse zu folgen. Hierbei kann es sich sowohl um die Hilfe bei schulischen Problemen wie Inhalten eines Unterrichtsfaches handeln, aber auch um Hilfe bei emotionalen und sozialen Problemen, die die erfolgreiche und zielführende Teilnahme am Unterricht für einen kurzen, begrenzten Zeitraum erschweren. Ziel ist hierbei die Prävention weiterer, tieferer schulischer Probleme.
  • Sie beraten Schüler_innen bei schulischen Problemen, sind Ansprechpartner bei Schwierigkeiten im sozialen und emotionalen Bereich und moderieren bei Konflikten innerhalb der Lerngruppen. Hierzu gehört es auch, dass die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung die Schüler_innen über Förderbedarfe informieren: Sie erklären den Förderschüler_innen, wie sie ihre Stärken besser einsetzen und mit ihren individuellen Schwächen besser umgehen können, schaffen aber auch Verständnis bei den Mitschüler_innen darüber, dass jeder Mensch individuelle Stärken hat, aber auch Schwächen, derer man sich nicht schämen muss. 
  • Sie beraten Eltern und Erziehungsberechtigte bei Problemen im schulischen Bereich. Hierzu führen sie telefonisch oder persönlich Elterngespräche alleine oder gemeinsam  mit der Klassenlehrer_innen. Wichtig bei jeglicher Art von Kontakt mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist die vertrauliche Dokumentation jedweder Absprachen zwischen Eltern, Sonder- und Regelpädagogen, um Vereinbarungen und Vorhaben nachvollziehbar und abrufbar zu gestalten.
  • Sie beraten Schüler_innen und Erziehungsberechtigte in Absprache mit den Berufskoordinatoren der Schule über trägergestütze Maßnahmen innerhalb des KAoA- Konzepts.
  • Sie arbeiten darüber hinaus eng mit den Schulbegleiter_innen zusammen, um die Art und Weise der Unterstützung zu optimieren und aufeinander abzustimmen. Da diese Integrationskräfte die Schüler_innen während des gesamten Schultages inklusive der Hof- und Mittagspausen begleiten, ist der regelmäßige Austausch über die Beobachtungen und individuellen Fortschritte der Schüler_innen wichtig. Dies dient dem Ziel eines sukzessiven Abbaus der Unterstützungsmaßnahmen und Schaffung einer größtmöglichen Selbständigkeit der Kinder.
  • Sie erstellen und erarbeiten in Kooperation mit den Klassenlehrer_innen Förderpläne und suchen Unterstützungsmöglichkeiten bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten.
  • Sie informieren das Kollegium über sonderpädagogische Grundlagen.
  • Sie stehen den Schüler_innen neben den Kräften aus dem Bereich der Schulsozialarbeit als weitere Ansprechpartner im Lernumfeld zur Verfügung und helfen neben der Bewältigung des Lernstoffs auch schon mal in Einzel- oder Kleingruppengesprächen dabei, aktuelle Konflikte aufzuarbeiten oder Alltagsprobleme zu bewältigen. 
  • Sie erweitern die individuelle Förderung auch auf die Regelschüler_innen der Klasse. So profitieren auch diese von der differenzierten Förderung der Schüler_innen mit speziellem Förderbedarf, wenn z. B. ein Lernstoff für eine schwächere Lerngruppe noch einmal wiederholt wird.
  • Sie vermitteln im Unterricht immer wieder Elemente des sozialen Lernens, vor allem der Selbst- und Fremdwahrnehmung, wobei neben den Schüler_innen mit Förderbedarf auch die anderen Kinder der Lerngruppe profitieren.
  • Darüber hinaus beobachten sie den aktuellen Lernentwicklungsstand der Schüler_innen während des Unterrichts, überprüfen Fortschritte und kommunizieren Schwierigkeiten in der Lernentwicklung aller Schüler_innen der Klasse.
  • Bei neu oder akut beobachteten Schwierigkeiten sowohl der Schüler_innen mit Förderbedarfen, aber auch bei Regelschüler_innen beraten sie die Fach- und Klassenlehrer_innen. Sie ermitteln den Entwicklungsstand des Kindes durch Beobachtungen, Gesprächen mit Eltern, externen Therapeuten (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) und Fach- und Klassenlehrer_innen und erstellen auf dieser Grundlage Förderziele und –schritte, die gemeinsam mit den vorgenannten Beteiligten evaluiert werden können.
  • Bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten der Regelschüler_innen übernehmen die Lehrkräfte für Sonderpädagogik die Beratung von Mitgliedern des Lehrerkollegiums. Bei Bedarf werden die Eltern informiert und weitergehende Maßnahmen wie z. B. die Beantragung der Feststellung eines eventuellen Förderbedarfs im Rahmen eines AO-SF[2]-Verfahrens bei der Bezirksregierung eingeleitet.
  • Bei Beauftragung eines Gutachtens erstellen die Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung Gutachten ausgehend von einer individuellen Einschätzung, Eltern- und Kollegengesprächen, Unterrichtsbeobachtungen sowie Gesprächen mit der Schülerin bzw. dem Schüler, geben gezielte Fördervorschläge und beraten hinsichtlich der Schwerpunktsetzung eines Förderbedarfs.
  • Im Rahmen der Inklusionskonferenzen informieren die Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung über die Lern- und Entwicklungsstände der Schüler_innen mit und ohne ausgewiesenen Förderbedarf. Dazu erstellen sie im Vorfeld der Konferenz gemeinsam mit der Klassenleitung detaillierte Informationslisten zur Klasse (erweiterte Klassenlisten), die für den Dienstgebrauch allen Fachlehrkräften jederzeit griffbereit im Sekretariat zur Verfügung stehen.
  • Regelmäßig im zweiwöchigen Turnus treffen sich die Lehrkräfte für Sonderpädagogik gemeinsam mit der MPT-kraft, der Abteilungsleitung sowie der Koordinatorin für sonderpädagogische Arbeit. Im Rahmen dieser sog. GL-Runde stimmen sie die Arbeit mit den Schüler_innen ab, leisten konzeptionelle Arbeit (z.B. Dokumentation, Evaluation der Förderpläne und Textzeugnisse, Aufbau einer Bibliothek mit Fördermaterialien für den unterrichtlichen Einsatz in allen Fächern), tauschen aktuelle Informationen aus und geben sich gegenseitig Hilfestellung. Im Zuge von Vernetzung erhalten auch die Schulsozialarbeiterinnen eine Einladung nebst Tagesordnung und das Protokoll der GL-runden. Sie entscheiden über ihre Teilnahme an dem Treffen.
  • Die Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung nehmen an den Fachkonferenzen teil.
  • Sie erstellen gemeinsam mit den Klassenlehrer_innen Textzeugnisse für die Schüler_innen mit dem Förderbedarf Lernen.  
 

[1] Für einen erfolgreichen Schulabschluss lernschwacher Schüler_innen und einen Anschluss in ein den Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell entsprechendes Berufsfeld stehen den Schüler_innen, der Klassenleitungen, den Sonderpädagogen und den Erziehungsberechtigten speziell ausgebildete Lehrkräfte (StuBOs = Studien- und Berufswahlkoordinatoren), aktuell Herr Anderseck am Standort Kreuzau und Frau Ludwig am Standort Nideggen, zur Verfügung, die aktiv beraten. Ebenso gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt.

[2] AO-SF: Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung, Fachterminus für den Antrag auf sonderpädagogische Förderung

5. Sonderpädagogischer Förderbedarf und seine Schwerpunkte

„Sonderpädagogischer Förderbedarf“ bedeutet im Sinne der §§ 19 und 20 des Schulgesetzes 2008 zunächst allgemein, dass ein Kind oder Jugendlicher eine größere Aufmerksamkeit bei seiner schulischen Lern- und Entwicklungsförderung benötigt. Dies wird in einem festgelegten Verfahren bei der Bezirksregierung im Rahmen einer Antragstellung begründet. Teilt die Bezirksregierung die Einschätzung der Lehrkräfte und Eltern, dass ein Förderbedarf vorliegen könnte, wird dieser mit einem diagnostischen Gutachten untersucht. Kommt die Begutachtung zu dem Schluss, dass tatsächlich ein Förderbedarf vorliegt, so wird dieser durch die Bezirksregierung beschieden. Diese legt dabei den Förderschwerpunkt gemäß dem Gutachten fest. Die Wahl des Förderortes findet in der Regel in Absprache mit den Erziehungsberechtigten statt.

 

Förderschwerpunkte sind:

 

Förderschwerpunkt „Sprache“

Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf im Bereich Sprache sind in ihrer Kommunikation beeinträchtigt. Oft fällt es ihnen schwer, mit anderen sprachlichen Kontakt aufzunehmen, ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben haben.

 

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“

Die geistige Entwicklung unterscheidet sich in gravierendem Maße von Gleichaltrigen. Die Förderung zielt auf basale Erfahrungen und lebenspraktische Fähigkeiten ab sowie auf den Erwerb grundlegender Kulturtechniken.

 

Förderschwerpunkt „Lernen“

Die Entwicklung der schulischen Lernkompetenzen ist verzögert und benötigt eine sachkundige Begleitung. Lernerfolge sind für jeden lernenden Menschen als Antrieb zum Weiterlernen nötig. Wenn Kinder außerordentliche Lernschwierigkeiten haben, ist das Risiko des Versagens und Scheiterns sehr groß. Sie benötigen dann frühzeitig andere Lernwege, Unterstützung beim Finden geeigneter Lernstrategien, viel Wiederholung (möglichst in unterschiedlichen Angebotsformen) und oft einfach mehr Zeit. Daher lernen Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch nicht nach den gleichen Zielen des Unterrichts, sondern werden „zieldifferent“ unterrichtet. Dies bedeutet praktisch auch, dass die Schüler_innen Klassenarbeiten nicht mitschreiben müssen und das Lern- und Leistungsverhalten mittels eines Textzeugnisses anstelle eines Notenzeugnisses dargelegt wird.

 

Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann die Fähigkeit zum Umgang mit den Gefühlen und zum sozialen Miteinander gravierend beeinträchtigt sein. Diese Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Schulzeit von großer Bedeutung. Manche Kinder und Jugendliche haben eine Begleitung nötig, um ihre Verhaltensweisen zu reflektieren. Dabei müssen sie lernen, sich zu ihrem eigenen Wohl und dem ihrer Mitmenschen zu steuern.

 

Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“

Wenn die körperlichen Bedingungen für die Bewegung beeinträchtigt sind, werden dem schulischen Lernen schnell schwer überwindbare Grenzen gesetzt. Es sind dann räumliche und bauliche Voraussetzungen zu schaffen, damit ein erfolgreiches Lernen auch unter diesen Bedingungen möglich ist. Gleichzeitig haben Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen in vielen Alltagssituationen eine Begleitung nötig. Ohne dass es zu einer Überforderung kommt, müssen richtig dosierte Anforderungen gestellt werden. Hilfen geben und Selbständigkeit einfordern sind bei dieser Begleitung oft eine Gratwanderung.

 

Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“

Der Unterricht berücksichtigt die erschwerten Lernbedingungen und die individuellen Förderbedarfe der Schüler_innen. Akustisch besonders ausgestattete Klassenräume und technische Hilfsmittel unterstützen das tägliche Lernen.

Ziel der Förderung ist, den Schüler_innen die Sprache in Laut- und Schriftform so weit wie möglich verfügbar zu machen. Die Kommunikation findet je nach den individuellen Bedürfnissen der Schüler_innen in Laut-, Schrift- oder Gebärdensprache statt.

Die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben, integriert in die Gesellschaft und auf das Berufs- und Arbeitsleben sind besondere Schwerpunkte im Unterricht.

 

Förderschwerpunkt „Sehen“

Sehschädigungen können sich in unterschiedlichen Ausprägungen zeigen:
Blinde Kinder und Jugendliche können nicht oder nur in sehr geringem Maße auf der Grundlage visueller Eindrücke lernen. Sie nehmen Informationen aus der Umwelt insbesondere über das Gehör und den Tastsinn sowie über die Sinne der Haut, des Geruchs und des Geschmacks auf. Die kompensierenden Funktionen dieser Sinne können durch geeignete Lernangebote entwickelt und gefördert werden. Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung können ihr eingeschränktes Sehvermögen nutzen. Sie sind in vielen Situationen auf spezielle Hilfen angewiesen. Sie bedürfen besonderer Anleitung, sonderpädagogischer Förderung und technischer Hilfen. Dies kann auch bei Sehbehinderungen geringeren Grades notwendig sein wie bei Beeinträchtigungen des Sehvermögens beider Augen oder bei Einäugigkeit.
In Verbindung mit Sehschädigungen können Beeinträchtigungen und Behinderungen in anderen Bereichen auftreten.

 

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Wichtigste Grundlage dafür ist die Unterstützung des Selbstvertrauens und Selbstwertgefühls der jungen Menschen. Beziehungsarbeit ist Basis sonderpädagogischen Handelns. Nur über diesen Weg können alle Fähigkeiten mobilisiert werden, die zu einer sozialen Eingliederung und zu einer erfolgreichen Teilnahme am Unterricht führen.

6. Differenzierung als Grundlagen des Gemeinsamen Lernens

6.1 Kooperationsformen zwischen den Kolleginnen und Kollegen im Gemeinsamen Lernen

 

Innerhalb des Klassenunterrichts sind zwischen Klassen- bzw. Fachlehrer_innen sowie Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung folgende Kooperationsformen denkbar:

  • One teach – one observe: Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet.
  • One teach – one drift: Eine der beiden Lehrkräfte übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt Schüler_innen bei der Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens oder bei der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten.
  • Station teaching: Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zunächst von der einen, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden.
  • Parallel teaching: Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte.
  • Remedial teaching: Eine Lehrkraft unterrichtet eine Gruppe von Schüler_innen auf einem Lernniveau, die andere arbeitet mit den restlichen Schüler_innen auf einem anderen Lernniveau.
  • Supplement teaching: Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierende Hilfen für diejenigen Schüler_innen an, die den Stoff so nicht bewältigen können. 
  • Team teaching: Beide Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen Schüler_innen gemeinsam durch. Dabei können sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen.

 

6.2 Praktische Umsetzung der Differenzierung an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen

 

Das Konzept der Förderung von Schüler_innen mit Förderbedarf, aber auch der Förderung von Regelschüler_innen, die Schwächen im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten zeigen, wird auf verschiedenen Ebenen umgesetzt:

 

  • Förderung im Klassenverband durch eigenständigen Unterricht oder Teamunterricht mit den Fach- und Klassenlehrer_innen ohne weitere Differenzierung. Die Fachkraft für Sonderpädagogik ist hier eine zusätzliche Ansprechpartnerin für die Schüler_innen.
  • Förderung durch innere Differenzierung findet statt, wenn die sonderpädagogische Fachkraft im Rahmen des allgemeinen Unterrichts mit einigen Schüler_innen gezielte Übungen macht. Sei dies über differenzierende Arbeitsmaterialien, aber auch durch intensive Begleitung eines einzelnen Schülers/einer einzelnen Schülerin bei der Bearbeitung des regulären Materials.
  • In vereinzelten Bereichen ist in einem angemessenen Zeitrahmen eine äußere Differenzierung zielführend. Hier verlässt die Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung mit einem oder mehreren Schüler_innen den Klassenraum.
  • Die sonderpädagogische Förderung von Schüler_innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung orientiert sich an den Unterrichts- und Erziehungszielen der allgemeinen Schule. Sie erstreckt sich hier zusätzlich auf die Stärkung des Selbstwertgefühls, des empathischen Verständnisses (durch ständige Reflexion des eigenen Verhaltens, Rollenspielen in Einzel- und Kleingruppensituationen und Förderung der Selbstwahrnehmung), der eigenen emotionalen Stabilität, dem Abbau von Angst und Anspannung (zum Beispiel durch Einschub einer psychomotorischen Einheit für bestimmte Schüler_innen im sonderpädagogischen Bewegungsraum) und der Förderung der Wahrnehmung und Affektkontrolle.

Es geht hier darum, den Schüler_innen mit emotionalem und sozialem Förderbedarf einen Raum zu geben, ihre Gefühle wie Ärger und Wut verbal zu äußern und zu erlernen, adäquat mit ihnen umzugehen. In Einzelgesprächen oder Kleingruppen lernen sie, in angemessener Form auf Kinder und Erwachsene zuzugehen und Konflikte in sozial angepasster verbaler Form zu lösen. Darüber hinaus brauchen diese Schüler_innen verstärkt Hilfe bei der Aneignung eines sinnvollen und zielführenden Arbeits- und Lernverhaltens und mehr Kondition im Bereich der Anstrengungsbereitschaft. Hier schaffen die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung durch partielle äußere Differenzierung der Schüler_innen Unterrichtssituationen, die - parallel zum Klassenunterricht – während der Vermittlung des Lernstoffes vermehrt Rücksicht auf die speziellen, individuellen Lernziele nimmt.

Selbstverständlich ist für diese Art der Förderung die konsequente Absprache zwischen den Lehrkräften unabdingbar.

  • Schüler_innen mit dem Förderbedarf Lernen brauchen eine andere sonderpädagogische Unterstützung: Hier geht es vorrangig darum, den Schüler_innen entsprechendes Lern- und Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen, welches ihrem individuellen Lernstand entspricht und mit dem sie selbständig arbeiten können, während der Klassenunterricht zum Teil auf einer anderen inhaltlichen Ebene abläuft. Ein solches, individuelles Lernen und Arbeiten muss mit den Schüler_innen trainiert werden, um zielführend zu sein. Hierfür ist die zeitweise  äußere Differenzierung der Schüler_innen notwendig, um die Techniken zu vermitteln, die für die eigene selbständige und eigenverantwortliche Arbeit notwendig ist. Ebenso ist immer wieder eine Begleitung und Betreuung der Schüler_innen durch die Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung im Unterricht wichtig, um ihre Arbeit zu überprüfen, sie in ihrer Arbeit zu bestärken und sie bei konkreten Fragen nicht alleine zu lassen.

Zusätzlich brauchen Schüler_innen mit diesem Förderbedarf aber auch stabile Ansprechpartner (vgl. Zuordnung der Sonderschullehrkräfte auf Jahrgänge), die ihnen Hilfen zur Orientierung im Schulalltag bieten, mit ihnen Situationen einüben, ihr Arbeits- und Sozialverhalten und ihre Einbindung in die Klassengemeinschaft fördern und ihnen bei der Bewältigung des zum Teil anstrengenden Schulalltags helfen.

  • Die Förderung von Schüler_innen mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache erfordert die Schaffung räumlicher, materieller und sozialer Unterrichtsbedingungen, die eine angstfreie und selbstbestimmte Erprobung der sprachlichen Handlungsfähigkeiten ermöglicht. Hierzu gehört die Bereitstellung verschiedener Angebote zum sprachlichen und kommunikativen Ausdruck, die auf die individuellen Förderbedürfnisse des speziellen Schülers/der speziellen Schülerin zugeschnitten sind. Ziel ist die Herstellung einer altersentsprechenden Sprache auf phonetisch-phonologischer Ebene (Lautbildung und Artikulation), auf semantisch-lexikalischer Ebene (Wortschatz und Wortbedeutungen), auf syntaktisch-morphologischer Ebene (Grammatik) und kommunikativ-pragmatischer Ebene (angemessenes Kommunikationsverhalten). Hierzu schafft die Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung neben der Bereitstellung differenzierender Arbeitsmaterialien immer wieder Kommunikationssituationen einzeln, in Kleingruppen oder im Klassenverband, die die speziellen Sprachebenen schulen und fördern.

Neben der lautsprachlichen Ebene ist bei Schüler_innen mit sprachlichen Beeinträchtigungen häufig eine schlechtere Leistung im Schriftspracherwerb zu erwarten, da viele Lernprozesse nicht oder nur unzureichend erworben werden können. Hier ist es Aufgabe der Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung, spezielle individuelle Materialien bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, um Lernprozesse zu erleichtern, zu fördern und den Schüler/der Schülerin letztlich zu einem altersangemessenen Arbeitsniveau zu verhelfen. Ziel der sonderpädagogischen Übung ist es letztlich, bei sämtlichen sprachlichen Beeinträchtigungen, durch Förderung einen alterstypischen Sprachentwicklungsstand zu erlangen.

  • An der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen gibt es neben den drei genannten Förderschwerpunkten einige wenige Schüler mit Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung und Hören. Hier werden die Unterstützungsangebote individuell angepasst.