Fachleistungsdifferenzierung

Neben Mathematik und Englisch ab dem Jahrgang 7 werden ab dem Jahrgang 9 auch die Fächer Deutsch und Physik binnendifferenziert auf zwei Anforderungsebenen unterrichtet.

 

Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Zeugniskonferenz, d. h. alle Lehrerinnen und Lehrer, die Ihr Kind unterrichten, auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrerin / des jeweiligen Fachlehrers, ob ein Kind entsprechend seiner Leistungsfähigkeit in den Fächern Englisch und / oder Mathematik von Klasse 7 an die "Grundebene" oder die anspruchsvollere "Erweiterungsebene" besucht. Die Ebenen können in äußerer Fachleistungsdifferenzierung (d. h. die Schülerinnen und Schüler besuchen Kurse) oder in Binnendifferenzierung (die Schülerinnen und Schüler bleiben im Klassenverband) erteilt werden.

Ebenso werden die Schülerinnen und Schüler je nach ihrer Leistungsfähigkeit ab dem Jahrgang 9 in Deutsch und Physik unterschiedlichen Ebenen zugewiesen.

Ein Wechsel zwischen den Ebenen bleibt zu den Halbjahren weiterhin möglich.

 

Die Entscheidung, ob eine Schülerin oder ein Schüler am Unterricht des G-Kurses oder des E-Kurses teilnimmt, trifft die Zeugniskonferenz am Ende des vorhergehenden Schuljahres auf der Grundlage der Leistungen und damit der Note im jeweiligen Fach und nach pädagogischen Gesichtspunkten.

Die Grundlage für die Kurszuweisung im Fach Physik bilden vor allem die Leistungen im Bereich Naturwissenschaften.

Mit "guten" und "sehr guten" Leistungen wird Ihr Kind in der Regel dem E-Kurs zugewiesen, bei der Note "ausreichend" oder darunter dem G-Kurs.

Liegen die Leistungen im betreffenden Fach bei "befriedigend", so muss die Zeugniskonferenz jeweils individuell entscheiden, ob eine Zuweisung zum Grund- oder Erweiterungskurs pädagogisch sinnvoller ist.

 

Mit der Kurszuweisung am Ende des 6. Jahrgangs sind jedoch die weitere Schullaufbahn und damit die erreichbaren Abschlüsse keineswegs endgültig festgelegt.

G-Ebene und E-Ebene des entsprechenden Faches werden weitestgehend themengleich unterrichtet, und auf beiden Niveaus werden Grund- und Zusatzanforderungen im Unterricht vermittelt, so dass die leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler der G-Ebene teilweise Leistungen erbringen können, die auch dem Niveau der E-Ebene entsprechen.

Wenn sich die Leistungen auf der G-Ebene über eine gewisse Zeit deutlich verbessert haben, ist ein Wechsel zum Schuljahresende oder zum Halbjahr auf die E-Ebene möglich, ebenso kann bei einer anhaltenden Leistungsverschlechterung auf der E-Ebene ein Wechsel zur G-Ebene erforderlich werden.

Die Klassenkonferenz entscheidet jeweils, ob dieser Wechsel sinnvoll ist und wann er stattfinden soll.

 

 

Fachleistungsdifferenzierung an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen


Ende der Klasse 6


Entscheidung der Zeugniskonferenz über die Zuweisung zur Erweiterungsebene (= E) oder Grundebene   (= G) in den Fächern Englisch und Mathematik
 


Ab Klasse 7


Englisch und Mathematik werden grundsätzlich auf zwei Anforderungsebenen angeboten, entweder in

a) äußerer Differenzierung (= SuS werden innerhalb ihres Jahrgangs klassenübergreifend in zahlenmäßig ähnlich großen parallelen Lerngruppen individuell je nach ihrer vorherigen Zuweisung unterrichtet.) D. h., die Anzahl der SuS in den E- und G- Kursen wird ähnlich hoch sein wie in den bisherigen Klassen.

b) Binnendifferenzierung (= SuS werden im gewohnten Klassenverband individuell je nach ihrer vorherigen Zuweisung unterrichtet. )

 

Sowohl für Variante a) als auch für Variante b) gilt: Die Klassenarbeiten in den Fächern Englisch und Mathematik werden auf zwei unterschiedlichen Anforderungsniveaus (Erweiterungsniveau oder Grundniveau) geschrieben.

 

Ein Wechsel zwischen den Kursen ist grundsätzlich zum Halbjahr auf Empfehlung der Klassenkonferenz möglich.
 


Ende der Klasse 8


Entscheidung der Zeugniskonferenz über die Zuweisung zur Erweiterungsebene (= E) oder Grundebene   (= G) in den Fächern Deutsch und Physik
 


Ab Klasse 9


Die Fächer Deutsch und Physik werden auf zwei Anforderungsebenen angeboten.
 

 

Der Unterricht der Grundebene orientiert sich an Anforderungen, die in Verbindung mit anderen von den Schülerinnen und Schülern zu erbringenden Leistungen als Voraussetzungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 maßgebend sind.

Die Anforderungen der Erweiterungsebene sind auf das Erreichen des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ausgerichtet.

 

Durch den je nach der Leistungsentwicklung auch in den höheren Klassen noch möglichen Wechsel der Ebenen bleibt für alle Schülerinnen und Schüler die Offenheit der Schullaufbahn und die besondere Durchlässigkeit der Schulform Sekundarschule auch nach der 7. Klasse erhalten.

Bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 bleiben damit die Chancen auf einen Wechsel der Ebenen offen.

Am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 10 ist der Wechsel der Zuweisung zu einer Anspruchsebene nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

 

Alle vier Differenzierungsfächer haben unmittelbare Auswirkungen auf die Schulabschlüsse am Ende des 10. Jahrgangs.

Für den „Mittleren Schulabschluss“ müssen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 mindestens zwei und für den „Mittleren Schulabschluss mit der Qualifikation für die Oberstufe“ mindestens drei Kurse der Erweiterungsebene besucht haben.

 

Sollten Sie Fragen zur Fachleistungsdifferenzierung haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer oder die Abteilungsleitung.

Zum Beispiel haben Sie im Rahmen des Elternsprechtages oder der Förderplangespräche die Gelegenheit, das Thema ausführlich zu besprechen.