Teil II Phasen der inklusiven Förderung

Die inklusive Förderung von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert eine Begleitung und Unterstützung solange sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Der Fortbestand sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei jeder Schülerin und jedem Schüler individuell einmal jährlich überprüft (Siehe Abschnitt 3.4).

 

Jede Phase des erfolgreichen Schulbesuchs braucht eine eigene individuelle Beobachtung und spezielle Arbeitsschritte.

1. Phase der Vorbereitung im Schulhalbjahr vor der Einschulung

Die Schulleitung der Sekundarschule teilt den Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung mit, welche Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im kommenden Schuljahr in die Klassen 5 aufgenommen werden. Bei den Aufnahmegesprächen mit der Abteilungsleitung I der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, Frau Dicks-Xarhakos und den zuständigen zukünftigen Klassenlehrer_innen ist auch die Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung anwesend. Diese führt nach Bedarf und Elternwunsch Gespräche auch mit der Grundschule oder eventuellen Therapeut_innen.

 

Gemeinsam wird dann geplant, wie der Start an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen gelingen kann.

2. Eingliederungsphase (Klasse 5/6)

In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien werden die neuen Schüler_innen nun von den Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung im Unterricht der Klasse begleitet. Für zielgleich zu fördernde Schüler_innen werden die Lernbedingungen ausgelotet und eventuelle Nachteile ausgeglichen. Die Anforderungen bei zieldifferent zu fördernden Kindern werden sukzessive an ihre Leistungsfähigkeit angepasst. Je nach Förderbedarf werden in äußerer Differenzierung zusätzliche Lernmöglichkeiten in den Förderräumen der Schule organisiert. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Fachangebote in der Klasse bedeutend von den Lernvoraussetzungen der betreffenden Schüler_innen abweichen und/oder eine basale Förderung sinnvoller erscheint.

 

Die Förderplanung erfolgt im Team. Daran nehmen die Klassenlehrerinnen und -lehrer und die Sonderpädagoginnen und -pädagogen teil. Auch mit den weiteren Fachlehrerinnen und Fachlehrern werden Organisationsformen einer Unterrichtsbegleitung beraten. Ziel ist dabei zunächst eine möglichst umfassende Begleitung der Schüler_innen. Denkbar ist auch in bestimmten Unterrichtsfächern oder -phasen der Verzicht auf Begleitung.

 

Die Phase der Eingliederung erstreckt sich über das 5. und 6. Schuljahr. Es ist eine lange Zeit der Beobachtung nötig, in der ein personaler Kontakt zu den Kindern aufgebaut wird und oft auch externe Förderkapazitäten angebahnt werden müssen, z.B. die Unterstützung des Elternhauses, eine weitergehende psychologische Diagnostik, die Einleitung von Heilverfahren. Während dieser Phase wird auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ein Förderplan entwickelt und beständig fortgeschrieben.

3. Phase der Auseinandersetzung mit persönlichen Stärken und Unterstützungsbedarfen (Klasse 7/8)

Die Schüler_innen werden nach und nach angeleitet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitestgehend selbständig zu arbeiten. Die Fachkräfte für sonderpädagogische Förderung arbeiten weiterhin eng mit den Fach- und Klassenlehrer_innen zusammen.

4. Phase der Berufsvorbereitung, der Verselbständigung und des Schulabschlusses (Klasse 9/10)

Im Rahmen der Berufsvorbereitung nehmen alle Schüler_innen, also auch jene mit Förderbedarf, an verschiedenen Schulpraktika teil. Hierbei werden sie von den Klassenlehrer_innen sowie von den Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung unterstützt. Die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten zudem individuelle Hilfestellung durch die Koordinatorin in diesem Bereich. Darüber hinaus beraten ausgebildete Lehrkräfte für Berufsorientierung (aktuell Herr Anderseck für den Standort Kreuzau und Frau Ludwig für den Standort Nideggen) die Schüler_innen, die Erziehungsberechtigten, die Klassenleitungen und die Sonderpädagogen bei der Berufswahl. Auch das Arbeitsamt ist mit einem festen Mitarbeiter zu bestimmten Terminen an der Schule.
 

Alle zielgleich geförderten Schüler_innen erhalten den von ihnen in der Klasse 10 erreichten Schulabschluss der Sekundarschule.

 

Zieldifferent geförderte Schüler_innen mit den Förderschwerpunkten LE, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Textzeugnis, welches die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Die Klasse 10 führt zum „Abschluss des Bildungsgangs mit Förderschwerpunkt Lernen“. In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 für Schüler_innen mit Förderbedarf Lernen zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss, wenn erwartet werden kann, dass der Schüler oder die Schülerin diesen Abschluss aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Gesamtentwicklung erreichen kann und die Voraussetzungen des § 30 (4) AO-SF erfüllt sind. Hierzu gehört u.a. die Teilnahme am Fach Englisch. Die Klassenkonferenz entscheidet, in welchen Bildungsgang der Klasse 10 die Schüler_innen mit Förderschwerpunkt Lernen aufgenommen werden.

 

Zieldifferent geförderte Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ besuchen in diesem Schuljahr nicht unsere Schule. Sie würden am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis erhalten, welches die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.