Inhalt

Vorwort

 

Teil I Bedingungen und Strukturen der Inklusion an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen

 

1. Zielsetzung der inklusiven Förderung

2. Darstellung der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen

3. Die Lernsituation in den inklusiven Klassen der Sekundarschule

3.1 Die Schuleingangsphase (5. und 6. Schuljahr)

3.2 Wahlpflichtfächer sowie Grund- und Erweiterungskurse

3.3 Förderplangespräche

3.4 Jährliche Überprüfung und Nachteilsausgleich

3.5 Vorteile der Inklusion für alle Schüler_innen

4. Die Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung und ihre Aufgaben

5. Sonderpädagogischer Förderbedarf und seine Schwerpunkte

6. Differenzierung als Grundlage des Gemeinsamen Lernens

6.1 Kooperationsformen zwischen den Kollegen im Gemeinsamen Lernen

6.2 Praktische Umsetzung der Differenzierung an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen

 

Teil II Phasen der Inklusion
 

1. Phase der Vorbereitung im Schulhalbjahr vor der Einschulung

2. Eingliederungsphase (Klasse 5/6)

3. Phase der Auseinandersetzung mit persönlichen Stärken und Unterstützungsbedarfen (Klasse 7/8)

4. Phase der Berufsvorbereitung, der Verselbständigung und des Schulabschlusses (Klasse 9/10)

 

Vorwort

Im Jahre 2008 hat der Bundestag die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen ratifiziert. Damit verändert sich auch für das deutsche Schulwesen die Sichtweise, mit der Kinder mit Behinderung unterrichtet werden. Dieser Perspektivwechsel zeigt sich in der Verwendung des Begriffs „Inklusion“. Mit dem Begriff Inklusion wird die Besonderheit und Individualität jedes Kindes betrachtet und davon ausgegangen, dass alle Kinder „inklusiv“ dazugehören.

 

Article 24 Education

 

1. States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning directed to:

 

(a) The full development of human potential and sense of dignity and self-worth, and the strengthening of respect for human rights, fundamental freedoms and human diversity;

 

(b) The development by persons with disabilities of their personality, talents and creativity, as well as their mental and physical abilities, to their fullest potential;

 

(c) Enabling persons with disabilities to participate effectively in a free society.

 

Übersetzung: Artikel 24 Bildung

 

1. Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives[1] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

 

(a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

 

(b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

 

(c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

 

Im Schuljahr 2012/13 nahm die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen mit sechs fünften Schulklassen – die Klassen 5a und 5b am Standort Nideggen, die Klassen 5c bis 5f am Standort Kreuzau – den Unterricht auf. Seit dem Schuljahr 2017/18 ist dieser Aufbau mit den vorhandenen Jahrgangsstufen fünf bis zehn in Vier- bis Sechszügigkeit komplett.

 

Die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen bietet alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und hat das Ziel, alle Schüler_innen dabei zu unterstützen, einen für sie bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Hierzu stehen den Schüler_innen und auch den Eltern neben den Klassen- und Fachlehrer_innen  Lehrer_innen für sonderpädagogische Förderung beratend und unterstützend zur Seite.

 

Das vorliegende Konzept soll interessierten Eltern, Kolleg_innen und Schüler_innen einen Einblick in die Umsetzung der Inklusion aus der Perspektive der Sonderpädagogen vermitteln und die sonderpädagogische Förderung an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen transparent machen.

 

[1] Da zur Zeit der Übersetzung des Artikel 24 der Begriff “inclusion“ im Deutschen keine Entsprechung hatte, wurde er zum damaligen Zeitpunkt mit "Integration" übersetzt. Heute benutzt man den Begriff „Inklusion“.